brachlegen

brachlegen
brach|le|gen <sw. V.; hat:
(Land) von der Nutzung als Anbaufläche ausnehmen, [vorläufig] nicht mehr bebauen.

* * *

brach|le|gen <sw. V.; hat: (Feld) nicht bebauen, unbestellt lassen: einen Acker b.; Ü seine Fähigkeiten wurden brachgelegt (nicht mehr genutzt).

Universal-Lexikon. 2012.

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